CoViD 19 aktuell
Liebe PatientInnen!
Im Großen und Ganzen sind wir meines Erachtens mit Corona durch, d.h. wir können diese Krankheit wie sonstige banale Infektionen angehen. In der Praxis können wir die Maskenpflicht aufheben. Bei Infektionszeichen tragen Sie bitte trotzdem eine
FFP-2-Maske beim Praxisbesuch und vereinbaren Sie Termine.
wenn wir mal im Urlaub sind,
unsere Vertretungsärzte:
Dr Reese, Lambertistr.23, 45964 Gladbeck, Tel.: 02043 / 22590
Dr Timphus, Mittelstr. 38, 45964 Gladbeck Tel.: 02043/23301
Dr Thiel, Goetheplatz 5, 45964 Gladbeck Tel.: 02043/64069
M. Reumkens, Friedrichstr. 3, 45964 Gladbeck, Tel.: 02043/64826
V. Al-Kassab, Schwechater Str. 38 , 45964 Gladbeck,Tel.: 02043 / 41105
aus gegebenem Anlass:
Smartphones sollen bitte weiterhin spätestens ab der Anmeldung stumm geschaltet sein.
Seit Jahren bleibt unsere Praxis erstmals über Weihnachten und Sylvester vom
27.12.23 -03.01.24 geschlossen!
Das Kreuz mit dem "Kreuz"
oder:
warum wir kein aut-idem-Kreuz machen (dürfen)
Wir werden immer wieder gefragt, warum wir denn kein Kreuz auf dem Rezept machen, damit Sie ihr Medikament wie bisher bekommen. Der Gesetzgeber hat hierzu eindeutig vorgegeben, dass die Krankenkassen Rabattverträge abschließen müssen und die Ärzte lediglich Wirkstoffe zu verordnen haben. Nur in klar definierten Ausnahmefällen, darf eine eindeutige Verordnung eines bestimmten Präparates erfolgen. Und wie immer liegt die Verantwortung beim Arzt, genau wie das wirtschaftliche Risiko: hat er zu viele Kreuze gemacht, muss er den Mehrbetrag als "Regress" den Kassen erstatten, oder (was bisher noch nie gelungen ist) in jedem Einzelfall die medizinische Notwendigkeit nachweisen. Immerhin kann der Patient mittlerweile auf "sein" Präparat bestehen: Er zahlt zunächst den gesamten Betrag in der Apotheke für "sein" Präparat und kann sich von seiner Kasse den Betrag erstatten lassen, den die Kasse für das rabattierte Medikament gezahlt hätte. Wenn also Ihr Apotheker einmal mehr rät: "Da muss Ihr Arzt doch nur ein Kreuz machen!", dann wissen Sie es jetzt besser und verlangen vom Apotheker lediglich die Rechnung für Ihr Medikament, die Sie dann Ihrer Kasse einreichen!
s.a.: http://www.kvno.de/60neues/2011/11_02_aut-idem/index.html
Da unser Telefon sehr stark frequentiert ist, nutzen Sie für Rezept- oder Überweisungsbestellungen bitte auch unsere EMailadresse Praxisschaudinn@aol.com, auch zur Terminvereinbarung geeignet! Wir bearbeiten unser Postfach regelmäßig zu Sprechstundenbeginn.
Willkommen auf der Internetseite der Hausarztpraxis
Dr med Erik Schaudinn