Wenn wir mal im Urlaub sind,
unsere Vertretungsärzte:
Dr Reese, Lambertistr.23, 45964 Gladbeck, Tel.: 02043 / 22590
Dr Timphus, Mittelstr. 38, 45964 Gladbeck Tel.: 02043/23301
Dr Thiel, Goetheplatz 5, 45964 Gladbeck Tel.: 02043/64069
M. Reumkens, Friedrichstr. 3, 45964 Gladbeck, Tel.: 02043/64826
V. Al-Kassab, Schwechater Str. 38 , 45964 Gladbeck,Tel.: 02043 / 41105
aus gegebenem Anlass:
Smartphones sollen bitte weiterhin spätestens ab der Anmeldung stumm geschaltet sein.
Liebe Patienten,
während für Ärzte in der ambulanten Versorgung in 2023 ein Plus von 2,4% erzielt wurde , gibt es in 2024 satte 3,8% mehr. Bei den Hausärzten wurde zudem zusätzlich durch Änderungen im Terminvergabevergütungssystem de facto eine Honorarkürzung erzielt. Wir alle wissen, wie hoch die Inflation und auch Tarifabschlüsse in den letzten Monaten in anderen Gewerben waren – zumeist 2-stellig. Mit den Veränderungen in 2024 lässt sich weder der erhöhte Energiepreis für die Praxis bezahlen, geschweige denn faire Löhne für die außerordentlich gute Arbeit der Mitarbeiterinnen. In Folge dessen werden wir an jedweder tragbaren Protestaktion gegen die Arbeit der aktuellen Bundesregierung teilnehmen, hierbei kann es auch zu kurzfristigen Praxisschließungen kommen.
Gleichzeitig sehen wir uns gezwungen, in Zukunft alle nicht kassenärztlichen Leistungen strikt privatärztlich zu liquidieren. Hier sind insbesondere zu nennen:
Einfache Bescheinigung (einseitig, auf Vordruck), außer Schulbescheinigung 10,-€
frei formulierte Bescheinigung 25,-€
Befundberichte für private Zwecke (insbes. Versicherungen) 45,-€
Erstverordnung verordnungspflichtiger Arzneien außerhalb GKV (z.B. Viagra) 20,-€
Wiederverordnung 5,-€ 10,-€
Einfache / erweiterte Reiseimpfberatung 10,-€ 25,-€
Reiseimpfung je 25,-€
und alle weiteren freien Leistungen in Anlehnung an die Gebührenordnung
Das Kreuz mit dem "Kreuz"
oder:
warum wir kein aut-idem-Kreuz machen (dürfen)
Wir werden immer wieder gefragt, warum wir denn kein Kreuz auf dem Rezept machen, damit Sie ihr Medikament wie bisher bekommen. Der Gesetzgeber hat hierzu eindeutig vorgegeben, dass die Krankenkassen Rabattverträge abschließen müssen und die Ärzte lediglich Wirkstoffe zu verordnen haben. Nur in klar definierten Ausnahmefällen, darf eine eindeutige Verordnung eines bestimmten Präparates erfolgen. Und wie immer liegt die Verantwortung beim Arzt, genau wie das wirtschaftliche Risiko: hat er zu viele Kreuze gemacht, muss er den Mehrbetrag als "Regress" den Kassen erstatten, oder (was bisher noch nie gelungen ist) in jedem Einzelfall die medizinische Notwendigkeit nachweisen. Immerhin kann der Patient mittlerweile auf "sein" Präparat bestehen: Er zahlt zunächst den gesamten Betrag in der Apotheke für "sein" Präparat und kann sich von seiner Kasse den Betrag erstatten lassen, den die Kasse für das rabattierte Medikament gezahlt hätte. Wenn also Ihr Apotheker einmal mehr rät: "Da muss Ihr Arzt doch nur ein Kreuz machen!", dann wissen Sie es jetzt besser und verlangen vom Apotheker lediglich die Rechnung für Ihr Medikament, die Sie dann Ihrer Kasse einreichen!
Da unser Telefon sehr stark frequentiert ist, nutzen Sie für Rezept- oder Überweisungsbestellungen bitte auch unsere EMailadresse Praxisschaudinn@aol.com, auch zur Terminvereinbarung geeignet! Wir bearbeiten unser Postfach regelmäßig zu Sprechstundenbeginn.
Willkommen auf der Internetseite der Hausarztpraxis
Dr med Erik Schaudinn